Von Ohad Grodzenski · Aktualisiert: 26. Oktober 2026 · Lesezeit: ca. 7 Min.
Den Einkommensbonus der KfW erhalten selbstnutzende Eigentümer, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bei höchstens 50.000 Euro liegt. Er beträgt 40, 30 oder 10 Prozent der förderfähigen Kosten und kommt zur Grundförderung von 30 Prozent hinzu. Mit einem minderjährigen Kind im Haushalt verschieben sich die Grenzen um 10.000 Euro nach oben. Entscheidend ist nicht Ihr aktuelles Gehalt, sondern der Durchschnitt aus zwei älteren Steuerbescheiden.
Der Bonus gehört zur Heizungsförderung 458 der KfW. Er ist ein Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Die KfW rechnet ihn auf die förderfähigen Gesamtkosten, also auf höchstens 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Wer eine alte Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzt, bekommt zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 Prozent. Die genauen Bedingungen stehen im Merkblatt zum Zuschuss 458.
Den Bonus gibt es nur für die selbstgenutzte Hauptwohneinheit. Vermieter und Eigentümer einer Ferienwohnung gehen leer aus. Wer mehrere Wohneinheiten selbst nutzt, kann den Bonus laut KfW nur für eine davon beantragen.
Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen. Das ist nicht das Brutto- und nicht das Nettogehalt, sondern der Betrag, den Ihr Einkommensteuerbescheid als „zu versteuerndes Einkommen“ ausweist. Hat der Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind mit Kindergeldberechtigung, erhöht sich die Bemessungsgrenze pauschal und einmalig um 10.000 Euro. Die Tabelle gibt die Staffelung der KfW wieder.
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Bonus ohne Kinder unter 18 | Bonus mit mindestens einem Kind unter 18 |
|---|---|---|
| bis 30.000 € | 40 % | 40 % |
| 30.001 bis 40.000 € | 30 % | 40 % |
| 40.001 bis 50.000 € | 10 % | 30 % |
| 50.001 bis 60.000 € | kein Bonus | 10 % |
| ab 60.001 € | kein Bonus | kein Bonus |
Quelle der Staffelung ist das Merkblatt 458. Beachten Sie die Lücke in der Mitte: Wer 40.500 Euro hat, bekommt ohne Kind 10 Prozent, mit Kind aber 30 Prozent. Eine Familie mit 55.000 Euro erhält noch 10 Prozent, ein Paar ohne Kinder auf dem gleichen Einkommen nichts.
Zum Haushaltseinkommen zählt das zu versteuernde Einkommen des Antragstellers. Dazu kommt, falls vorhanden, das Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners oder des Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft. Leben weitere Eigentümer in derselben Wohnung, zählen deren Einkommen samt Partnern ebenfalls. Die KfW nimmt dann das durchschnittliche Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung.
Praktisch heißt das: Bei einem Antrag im Jahr 2026 schaut die KfW auf die Steuerbescheide für 2024 und 2023. Eine Gehaltserhöhung 2025 oder 2026 spielt keine Rolle. Umgekehrt hilft Ihnen ein Einkommensrückgang im laufenden Jahr nicht, wenn die älteren Jahre höher lagen. Die Bescheide laden Sie bei der Nachweiseinreichung im Portal „Meine KfW“ hoch, nicht schon beim Antrag.
Die folgenden Fälle sind Modellrechnungen, keine echten Haushalte. Annahmen: selbstgenutztes Einfamilienhaus, funktionierende Ölheizung wird ersetzt (Klimageschwindigkeitsbonus 16 %), förderfähige Kosten mindestens 28.000 Euro, Antrag bis 31.01.2027. Die Summe aller Prozentsätze ist auf 70 Prozent gedeckelt, bei 40 Prozent Einkommensbonus auf 80 Prozent.
| Haushalt (Modell) | Durchschnitt zVE | Bonus | Satz gesamt | Zuschuss |
|---|---|---|---|---|
| ohne Kinder | 28.000 € | 40 % | 30 + 16 + 40 = 86 %, gedeckelt auf 80 % | 22.400 € |
| ohne Kinder | 35.000 € | 30 % | 30 + 16 + 30 = 76 %, gedeckelt auf 70 % | 19.600 € |
| ohne Kinder | 45.000 € | 10 % | 30 + 16 + 10 = 56 % | 15.680 € |
| ohne Kinder | 55.000 € | 0 % | 30 + 16 = 46 % | 12.880 € |
| mit Kind | 55.000 € | 10 % | 30 + 16 + 10 = 56 % | 15.680 € |
| mit Kind | 45.000 € | 30 % | 30 + 16 + 30 = 76 %, gedeckelt auf 70 % | 19.600 € |
Zur Kontrolle die erste Zeile: 28.000 Euro mal 80 Prozent ergibt 22.400 Euro. Bei der dritten Zeile sind es 28.000 mal 56 Prozent, also 15.680 Euro. Auffällig ist die Deckelung. Im zweiten und letzten Fall bringt der Einkommensbonus nur noch 24 Prozentpunkte statt 30, weil die 70-Prozent-Grenze greift.
Durchschnittsrechnung (Modellannahmen): 2023 beträgt das zu versteuernde Einkommen eines Paares 52.000 Euro, 2024 sind es 44.000 Euro. Der Durchschnitt liegt bei (52.000 + 44.000) / 2 = 48.000 Euro. Ohne Kinder reicht das für 10 Prozent Einkommensbonus, obwohl das Einkommen 2023 über der Grenze lag.
Eigentümer eines Einfamilienhauses beantragen den Einkommensbonus gleich im Basisantrag. Wohnen Sie in einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder einem Mehrfamilienhaus, ist ein Zusatzantrag nötig. Er muss spätestens sechs Monate nach der Zusage des Basisantrags und vor der Nachweiseinreichung gestellt werden. Das steht im Merkblatt 458. Beachten Sie auch den Vorlauf: Vor dem Antrag brauchen Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung, wie die KfW auf ihrer Seite zur Heizungsförderung beschreibt.
Zwei Stolperstellen kommen häufig vor. Die erste: Wer sein Einkommen nur schätzt, liegt oft daneben, weil Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge das zu versteuernde Einkommen deutlich unter das Bruttogehalt drücken. Lesen Sie den Wert direkt im Bescheid ab. Die zweite: Die Bescheide betreffen immer Ihre eigene Lage. Ob die KfW Ihren Fall genauso einordnet, klärt im Zweifel das Dialogcenter der KfW.
Ihre Förderung mit Einkommensstufe berechnen
Der Rechner wendet Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus samt Deckelung an.
Zum kostenlosen Rechner →Die Förderung 458 gilt für bestehende Gebäude. Bei einem Neubau führt der Weg über die KfW-Kredite 297 und 298, einen Einkommensbonus gibt es dort nicht. Auch ein vermietetes Haus erhält den Bonus nicht, weil er an die Selbstnutzung der Hauptwohneinheit gebunden ist. Ob der Kredit-Weg für Sie passt, finden Sie in unserem Beitrag zur Heizungsplanung im Neubau.
❓ Zählt mein aktuelles Gehalt für den Einkommensbonus?
Nein. Die KfW nimmt das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung aus den Einkommensteuerbescheiden.
❓ Wie viel Einkommensbonus gibt es bei einem Kind?
Die Grenzen steigen um 10.000 Euro. Bis 40.000 Euro sind es 40 Prozent, bis 50.000 Euro 30 Prozent und bis 60.000 Euro 10 Prozent.
❓ Gibt es den Einkommensbonus auch für vermietete Häuser?
Nein. Er gilt nur für die selbstgenutzte Hauptwohneinheit von Eigentümern.
❓ Wie hoch kann der Zuschuss insgesamt werden?
Maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten, das sind bei 28.000 Euro Kosten 22.400 Euro. Diese Grenze gilt nur mit 40 Prozent Einkommensbonus, sonst liegt die Deckelung bei 70 Prozent.